Schlecht vertreten

Thomas Seilinger lebte drei Jahre lang in Armut. Obwohl er eigentlich genug Geld hatte.
Eine Person sitzt hinter einem Stoffvorhang. Sie schaut aus dem Fenster.

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In dieser Recherche geht es um Österreich.

Thomas Seilinger hat sich entschieden, über die schwerste Zeit in seinem Leben zu sprechen. Der 53-Jährige hängt seine schwarze Lederjacke über die Stuhl-Lehne, kramt in seiner Umhänge-Tasche, holt ein Samsung-Handy heraus und öffnet ein Foto. Es zeigt seinen Kühlschrank, Anfang Dezember 2023. Vier Fächer, fast leer. Zwei Packungen Butter, ein paar Flaschen Salat-Dressings, eine fertige Mahlzeit in einer Plastik-Box.

Das Foto seines Kühlschranks schickte Seilinger an seinen Erwachsenen-Vertreter. Das ist eine Person, die Entscheidungen für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen trifft. Dafür muss ein Gericht sagen: Die Person kann wichtige Entscheidungen nicht alleine treffen. Der Erwachsenen-Vertreter sollte Seilinger helfen, seine Geld-Angelegenheiten zu regeln.

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand. Darauf sieht man einen offenen Kühlschrank, der karg befüllt ist.
Seilinger hatte zu Weihnachten kaum Essen im Kühl-Schrank

„Ist das nicht traurig?“, schrieb Seilinger an seinen gerichtlichen Erwachsenen-Vertreter. Er wollte ihm zeigen, dass das Geld, das er von ihm bekam, nicht ausreichte. Eine Antwort bekam er nicht. Später stellte ein Gericht fest: Während Seilinger kaum Essen im Kühlschrank hatte und von rund 70 Euro die Woche lebte, veruntreute sein Erwachsenen-Vertreter in drei Jahren rund 27 Tausend Euro. Veruntreuen heißt: Jemand nimmt Geld weg oder benutzt es für sich selbst, obwohl es ihm nicht gehört. Insgesamt nahm der Mann rund 700 Tausend Euro von 37 Menschen mit Behinderungen. Wie konnte es so weit kommen? 

„Es ist alles zusammengekommen“

Thomas Seilinger heißt eigentlich anders. Wir nennen seinen echten Namen nicht, um ihn zu schützen, weil die Geschichte sehr persönlich ist. Der Herbst und Winter sind für Seilinger besonders schwer. In dieser Zeit jährt sich der Todestag seiner Mutter. Er beginnt zu weinen, als er davon erzählt, entschuldigt sich und nimmt ein Taschentuch. „Ich habe damals nicht mehr können“, sagt er. „Das mit der Mama war ein Komplett-Absturz.“  

Zwanzig Jahre arbeitete er in einer Küche, oft 12 Stunden am Stück. Seine Mutter lebte bis zu ihrem Tod bei ihm. Nach der Arbeit kümmerte er sich um sie, kochte und organisierte für sie. Als sie 2020 starb, verschlechterte sich Seilingers psychische Gesundheit. Wochenlang öffnete er seinen Briefkasten nicht. Die Rechnungen stapelten sich. Irgendwann nahm er alle Briefe heraus und warf sie in einen großen Karton. Sein Auto konnte er sich nicht mehr leisten. 

Seilinger bekam zuerst Hilfe von einer psychiatrischen Betreuung. Sie unterstützte ihn auch beim Umgang mit seinem Geld. Doch diese Hilfe war mit der Zeit nicht mehr ausreichend. Deshalb beantragte Seilinger im Jahr 2021 eine Erwachsenen-Vertretung beim Gericht. Er wünschte sich jemanden, der ihn bei seinen Geld-Angelegenheiten unterstützte. 

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Was Erwachsenen-Vertreter*innen verdienen

Meistens übernehmen Angehörige diese Aufgabe. Kann niemand aus dem Umfeld helfen, bestellt das Gericht eine geeignete Person. Zum Beispiel Mitarbeiter*innen eines Erwachsenen-Schutz-Vereins, Anwält*innen und Notar*innen oder eine andere geeignete Privat-Person. Nach dem Tod seiner Mutter hatte Seilinger niemanden, der die Vertretung übernehmen konnte. Er bekam eine dieser Privat-Personen zugeteilt. Auch deshalb, weil es zu wenige Erwachsenen-Vertreter*innen gibt. Auf Nachfrage schreiben uns zwei Erwachsenen-Schutz-Vereine, dass sie nicht genügend Fach-Kräfte und Geld haben, um alle Fälle zu übernehmen. 

So wie Seilinger hatten im Jahr 2024 knapp 35 Tausend Menschen in Österreich eine gerichtliche Erwachsenen-Vertretung. Solche Vertreter*innen dürfen nur in bestimmten Bereichen entscheiden, zum Beispiel bei Geld, Verträgen oder in medizinischen Fragen. 

Im Gesetz steht: Vertreter*inen müssen immer das Beste für die betroffene Person tun. Für diese Arbeit bekommen sie Geld von der Person, die sie unterstützen: 5 Prozent ihres Einkommens. Hat sie mehr als 15 Tausend Euro Vermögen, wird es nochmal mehr: 2 Prozent von allem, das darüber liegt. Wie viel eine Vertretung bekommt, hängt stark vom Einkommen und Vermögen der Person ab. 

Ketchup-Suppe zu Weihnachten

Wir nennen Seilingers Erwachsenen-Vertreter in dieser Geschichte Simon Maier. Er heißt eigentlich anders. Simon Maier kümmerte sich vor allem um Thomas Seilingers Geld. Maier verwaltete Seilingers Haupt-Konto und sollte davon die Miete und offene Rechnungen bezahlen. 

Und er überwies Seilinger jede Woche einen bestimmten Betrag auf ein zweites Konto, von dem er dann leben sollte. Über dieses Konto konnte Seilinger selbst verfügen: Er hatte dafür eine Bank-Karte, konnte Geld abheben und einkaufen.

Auf einer Metallstange hängt ein Geschirrtuch und zwei Hitzehandschuhe nach unten.
Seilinger musste mit wenig Geld auskommen

Seilinger konnte nur das Geld ausgeben, das tatsächlich auf dem Konto war. Im Jahr 2022 waren es rund 70 Euro die Woche. Das Geld war für alles, was man braucht, wenn man alleine wohnt: Essen, Trinken, Fahr-Karten, Shampoo. Oft reichte es nicht. Er bat seinen Erwachsenen-Vertreter immer wieder um mehr Geld. 

Gleichzeitig häuften sich in seinem Postfach die Mahnungen. Maier hatte die Miete nicht bezahlt. Als Seilinger ihn darauf ansprach, reichte dieser im Sommer 2023 einen Antrag auf Bezahlung der Miet-Schulden bei der Wohnungs-Sicherung der Caritas Steiermark ein. Dieser Antrag wurde Ende des Jahres bewilligt. 

Ein paar Wochen später forderte Maier ihn auf, sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Seilinger lebte zu diesem Zeit-Punkt schon seit 10 Jahren in einer barriere-freien Wohnung, in der er sich sehr wohl fühlte. 

Immer öfter konnte Seilinger seine Lebens-Kosten nicht mehr bezahlen. Simon Maier sagte ihm, es gäbe kein Geld mehr auf dem Konto, weil alles für die Miete verwendet wurde.  Zu Weihnachten im Jahr 2023 kochte Seilinger sich eine Suppe aus Wasser, Ketchup und einer Zwiebel. „Ich habe mir etwas zusammen-getrickst“, sagt er. „Der Kühlschrank war komplett leer.“ Auch das Grab seiner Mutter habe er an dem Abend nicht schmücken können. Ihm fehlte das Geld dafür. Gleichzeitig veruntreute Maier insgesamt etwa 27 Tausend Euro.

Zu wenig Kontakt, zu wenig Aufklärung

Drei Jahre lang wurde Seilinger von Maier vertreten. In dieser Zeit hat er ihn wenige Male persönlich getroffen. Der restliche Kontakt lief über WhatsApp und E-Mails. Obwohl gesetzlich mindestens ein persönlicher Kontakt im Monat vorgeschrieben ist. Warum ist das nicht aufgefallen? 

Maier musste einmal im Jahr einen Bericht an das zuständige Gericht in Graz schreiben. Darin muss laut Gesetz stehen, wie oft ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat und wie es der Person geht. Maiers Bericht wurde inhaltlich aber laut zuständigem Gericht nicht kontrolliert. Das passiert erst dann, wenn sich jemand beschwert. Doch Seilinger beschwerte sich nicht, weil er nichts von dieser Regel wusste. Er sagt: Sein Erwachsenen-Vertreter hätte ihn nicht darüber aufgeklärt. 

Ein Mann hält mehrere Briefe in der Hand. Er sitzt an einem Tisch.
Viele Briefe sind in schwerer Sprache geschrieben

Im Jahr 2024 wollte Seilinger seinen Erwachsenen-Vertreter wechseln. Eigentlich sollte das möglich sein. In Wirklichkeit ist das jedoch oft schwierig, sagt Martin Marlovits, stellvertretender Fach-Bereichs-Leiter beim VertretungsNetz. Das ist einer von vier staatlich geförderten Erwachsenen-Schutz-Vereinen in Österreich. Es berät Betroffene und kann auch die Erwachsenen-Vertretung übernehmen.

„Das klingt am Papier ganz schön, nur viele Menschen sind überfordert“, sagt Marlovits: „Erstens müssen sie davon wissen und zweitens den Weg zum Gericht schaffen.“ Besonders komplizierte Behörden-Gänge machen es Menschen mit Behinderungen schwer, ihr Recht wahrzunehmen. 

Nur Betroffene können bei Gericht einen Antrag stellen, um ihre Erwachsenen-Vertretung zu ändern. Angehörige können keine Anträge stellen. Sie können aber anregen, dass eine Vertretung beendet oder verändert wird.

Stellen wie die Behinderten-Anwaltschaft oder die Volks-Anwaltschaft können Menschen dabei beraten und Beschwerden an die Gerichte weiterleiten. Sie können aber nicht rechtlich tätig werden. Marlovits fordert Kontroll-Stellen. „Bei uns rufen viele Menschen an, ich kann sie nur ans Gericht verweisen. Wir können nichts tun, nur zuhören und beraten.“

Seilinger kämpfte für eine Änderung. Mit Hilfe seiner Wohn-Assistenz wandte er sich an die Behinderten-Anwaltschaft der Steiermark. Laut dem Leiter Siegfried Suppan gab es bereits Beschwerden über den Vertreter Maier. Deshalb schickte die Anwaltschaft im April 2023 eine Beschwerde an das Grazer Bezirks-Gericht. Auch dort war Maier bereits bekannt. Eigentlich hätte er das Gericht regelmäßig über das Geld und den Konto-Stand von den Menschen, die er vertrat, informieren müssen. Das tat er nicht immer, dafür war er bekannt. Trotzdem konnte er weiterhin Menschen vertreten.

Kreative Verwendungs-Zwecke

„Sparen“, „Urlaubsgeld“, „Weihnachtsgeld“. Die Verwendungs-Zwecke der Überweisungen klingen harmlos. Tatsächlich verdeckten sie einen jahrelangen Missbrauch. Maier gab bei Überweisungen den Namen des Empfängers an, aber seine eigene IBAN. Er überwies sich das Geld selbst. Im Juli 2025 kam es zum Prozess. Seilinger sah seinen ehemaligen Erwachsenen-Vertreter Maier nach langer Zeit wieder. „Ich war enttäuscht“, sagt er. „Enttäuscht, was er mit uns gemacht hat.“

Eine Person sitzt an einem Tisch. Auf dem Tisch stehen mehrere Gegenstände, wie eine Fernbedienung, ein Glas Cola und eine Kerze.
Seilinger verlor viel Geld

Maier hat seine Schuld eingestanden und wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Gegen das Ausmaß der Strafe hat er Berufung eingelegt. Das heißt, er will, dass das Urteil noch einmal geprüft wird. Anfang Dezember wird darüber entschieden. Bewiesen ist: Er hat rund 700 Tausend Euro von 37 Menschen mit Behinderungen veruntreut, die er vertrat. andererseits wollte die Sichtweise von Simon Maier erfahren. Wir konnten ihn für eine Stellung-Nahme nicht erreichen.

Zu viele Vertretungen

In Regionen, wo es zu wenige Jurist*innen gibt, die Erwachsenen-Vertretungen übernehmen, dürfen Gerichte auch sogenannte besonders geeignete Personen bestellen. Das sind private Personen, die freiwillig gerichtliche Erwachsenen-Vertretungen übernehmen möchten. 

Dass es möglich war, dass Simon Maier über Jahre hinweg Geld von Menschen mit Behinderungen für sich nehmen konnte, liegt auch an Fehlern im System. Das Gesetz sagt: Erwachsenen-Vertreter*innen dürfen nicht mehr als 15 Personen gleichzeitig betreuen. Nur Anwält*innen und Notar*innen, die in einer offiziellen Liste geführt werden, dürfen die Vertretung von mehr als 15 Personen übernehmen. Sie gelten somit als besonders geeignet. Der Erwachsenen-Vertreter von Seilinger war das nicht. Laut Bezirks-Gericht Graz-Ost hatte der Mann zwischen 2021 und 2024 mehr als 40 Vertretungen. Immer wieder vertrat er mehr als die 15 erlaubten Personen gleichzeitig.

Die Medien-Sprecherin Elisabeth Patsch vom Bezirks-Gericht Graz-West erklärt, dass es für diese privaten Erwachsenen-Vertreter keine Listen gibt. Wenn das Gericht Vertreter*innen bestellt, wird nicht in jedem Fall überprüft, wie viele Personen diese Person schon vertritt. Eine aktuelle Liste zu führen sei zu aufwändig, sagt Patsch. Für die Gerichte sei es auch deshalb sehr schwer zu überprüfen, wie viele Menschen von einer Person vertreten werden.

Unsere Nachfragen ergeben, wie anfällig das System der Erwachsenen-Vertretung ist. Obwohl Regeln existieren, die Menschen schützen sollen, fehlen wirksame Kontrollen. Bei der Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenen-Vertretung wird nicht überprüft, wie viele Menschen bereits von einer Person vertreten werden. Das Justiz-Ministerium hat unsere Nachfragen dazu nicht beantwortet. Für Menschen mit Behinderungen wie Seilinger führt diese Lücke zu einem großen Schaden. 

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Politik im Widerspruch zur UN-Konvention

Im Juli 2025 wurde das Gesetz zu Erwachsenen-Vertretungen in Österreich geändert. Eine Vertretung dauert jetzt 5 statt 3 Jahre. Wenn sie dann verlängert werden soll, muss das nicht mehr wie früher von einem Verein geprüft werden – außer das Gericht hält es für nötig. Seit Oktober 2025 können die Prüfung auch Angehörige anregen. Besonders geeignete Jurist*innen müssen nach dem neuen Gesetz mindestens fünf Vertretungen übernehmen, eine Ober-Grenze gibt es für sie aber nicht. Das gilt nur bis Mitte 2028. Jurist*innen können sich die Vertretungen nicht selbst aussuchen, sondern bekommen sie vom Gericht zugewiesen. Doch auch hier mangelt es an Kontrolle: andererseits hat bei allen Wiener Bezirks-Gerichten nachgefragt: Fünf Gerichte sagen, es werde nicht aufgezeichnet, wie viele Menschen ein*e Jurist*in vertritt. Alle anderen haben gar nicht oder unzureichend geantwortet.

Der Monitoring-Ausschuss befürchtet, dass Menschen künftig länger eine Vertretung haben, als sie brauchen, und die Kontroll-Funktion des Gerichts dadurch verzögert wird. Der Monitoring-Ausschuss kontrolliert, ob die Menschen-Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden. Die Vorsitzende Julia Moser kritisiert die neuen Entwicklungen: „Eigentlich sollte die Regierung die Selbst-Bestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken.“ 

Ein Großteil der Erwachsenen-Schutz-Vereine schließt sich der Kritik an. Das VertretungsNetz sieht einen klaren Widerspruch zu den Vorgaben der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Mehr Selbst-Bestimmung

Wenn Österreich inklusiver wäre, bräuchte es weniger Erwachsenen-Vertretungen, sagt Julia Moser. „Wenn der Alltag barriere-arm gestaltet ist, etwa bei Ämtern, Banken oder Behörden, und Menschen mit Behinderungen aktiv bei Entscheidungen unterstützt werden, wird eine Erwachsenen-Vertretung oft überflüssig.“ Dazu gehören etwa Anträge in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Gebärden-Sprache und Hilfen für taube und schwerhörige Personen. 

Auch die Erwachsenen-Schutz-Vereine sind sich einig: Es müsse mehr staatliches Geld für soziale Unterstützungs-Systeme ausgegeben werden, zum Beispiel für persönliche Assistenz.

Im Sommer 2024 wurde vom VertretungsNetz überprüft, ob Thomas Seilingers Vertretung erneuert werden sollte. Das Gericht bestellte Simon Maier nicht mehr. Seilinger bekam stattdessen eine Erwachsenen-Vertreterin vom VertretungsNetz. 

Er trifft sich mehrmals im Monat mit ihr. Sie besprechen, wie viel Geld er zum Leben braucht, seinen Alltag und die Zukunft. Vor kurzem kaufte er eine neue Couch. „Die alte war schon durchgebrochen“, sagt er. Zusammen mit seiner Schwester suchte er eine aus, das Geld wurde von seiner Vertreterin freigegeben. Seilinger lacht. „Jetzt schlafe ich immer beim Fernsehen ein.“

Geschrieben Von

Pablo Délano 

und von

Lisa-Marie Lehner

Redaktion

Lisa Kreutzer

Fact-Checking

Emil Biller

Einfache Sprache 

Nikolai Prodöhl

Fotos

Harald Leitner

Hinweis der Redaktion:

In der ursprünglichen Version dieses Textes stand:

Laut Bezirks-Gericht Graz-Ost hatte der Mann zwischen 2021 und 2024 mehr als 40 Vertretungen. Weit mehr als erlaubt.

Wir haben das am 2.12. um 15:30 Uhr noch genauer aufgeschrieben:

Laut Bezirks-Gericht Graz Ost hatte der Mann zwischen 2021 und 2024 mehr als 40 Vertretungen übernommen. Immer wieder vertrat er mehr als die 15 erlaubten Personen gleichzeitig.