Wie Werkstätten echte Inklusion bremsen

Ausbeutung statt Inklusion: Werkstätten für behinderte Menschen halten Beschäftigte in Armut und widersprechen Menschenrechts-Vorgaben.
Eine Gruppe von Menschen steht in einer Reihe und bewegt sich auf einen Marktstand mit verschiedenen Produkten zu. Über den Köpfen einiger Personen sind Markennamen wie "dm," "Puky," "fritz-kola," "Audi," und "BMW" zu sehen. Die Produkte auf dem Stand sind vielfältig und symbolisch, darunter Werkzeuge, bunte Snacks, Autoteile und andere Gegenstände. Links im Bild zeigt ein Wegweiser mit der Aufschrift „Werkstatt für Menschen mit Behinderungen“ den Weg zum Stand. Das Bild wirkt künstlerisch und nutzt eine Kombination aus Schwarz-Weiß- und Farbakzenten.

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Stell Dir vor, Du gehst jeden Tag in die Arbeit: Du montierst dort Auto-Teile, verpackst Produkte, baust Spiel-Zeug zusammen, sortierst Waren oder bedienst Maschinen. Du hast feste Arbeits-Zeiten und eine Gruppen-Leiterin. Du bekommst Aufträge, die Du ordentlich erledigen musst. Aber am Monats-Ende bekommst Du kein Gehalt, sondern nur Taschengeld. Trotz Vollzeit-Arbeit brauchst Du deshalb Sozial-Leistungen. Mit ihnen lebst Du trotzdem in Armut. Wenn Du Dich beschwerst, wird Dir gesagt: Du arbeitest doch gar nicht richtig. Du bist hier, um betreut zu werden. 

Denn Dein Arbeit-Geber ist keine Firma, sondern eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Fast 300 Tausend Menschen in Deutschland sind in ihnen beschäftigt. Die Werkstatt soll für sie eigentlich eine Zwischen-Station auf dem Weg zu einer Anstellung sein. Stattdessen ist sie für die meisten Menschen mit Behinderungen eine End-Station: Das System beutet Menschen aus und hält sie in Armut und Abhängigkeit. Ausbeuten bedeutet: Jemanden für den eigenen Vorteil ausnutzen. Zum Beispiel indem eine Person wenig Geld für die Arbeit einer anderen Person zahlt.

Dieser Text ist eine Zusammen-Fassung einer Artikel-Reihe von »andererseits«. Das inklusive Magazin für Behinderung und Gesellschaft hat gemeinsam mit der »Süddeutschen Zeitung« und »Frag den Staat« monatelang zu Werkstätten recherchiert.

So helfen Werkstätten oft vor allem Firmen: Sie können mitten in Deutschland Aufträge vergeben, bei denen viel weniger als der Mindest-Lohn gezahlt wird. Und die Beschäftigten können sich dagegen nicht gleich gut wehren: Sie haben nicht dieselben Arbeits-Rechte wie Angestellte in Firmen. Zusätzlich gibt es Wege, um mit den Aufträgen Geld-Abgaben an den Staat zu sparen. Das alles ist im Gesetz erlaubt.

Aber es widerspricht Menschenrechts-Vorgaben. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleiche Teilhabe außerhalb von Sonder-Systemen. Schon im Jahr 2015 forderten die Vereinten Nationen deshalb von Deutschland die »Abschaffung geschützter Werkstätten durch sofort umsetzbare Ausstiegs-Strategien«. Auch die Europäische Union verlangt seit Jahren einen Abbau oder Umbau vom System Werkstatt. Passiert ist bisher kaum etwas.

Wie kann das sein? Und wie kann ein System, das Milliarden an staatlichem Geld erhält und Millionen mit Aufträgen verdient, gleichzeitig Menschen in Armut halten? Ein Blick auf Strukturen, Anreize und Gesetze zeigt: Es ist kein zufälliges Ergebnis, sondern systemisch. Wir erklären die drei wichtigsten Probleme – und fragen nach Ideen für Lösungen. 

1. Problem: Gesetzliche Aufträge, die nicht zusammenpassen

Werkstatt-Beschäftigte bekommen keinen echten Lohn, weil sie offiziell keine Angestellten sind. Sie gelten nur als »arbeitnehmer-ähnlich«. Deshalb haben sie nicht dieselben Arbeits-Rechte: zum Beispiel kein Recht auf Mindest-Lohn, kein gleiches Streik-Recht und keine Arbeitslosen-Versicherung.

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Das liegt daran, dass Werkstätten laut Gesetz keine normalen Arbeits-Plätze sind: Beschäftigte sollen dort nicht für andere arbeiten, sondern vor allem für sich selbst. Die Arbeit gilt als Förderung ihrer Fähigkeiten. Schulungen sollen sie auf Jobs außerhalb vorbereiten. Die Werkstatt soll auch bei der Job-Suche selbst helfen. Das nennt man den »Reha-Auftrag«.

Gleichzeitig müssen Werkstätten aber auch wirtschaftlich sein. In allen Bundesländern außer Nordrhein-Westfalen dürfen nur Menschen dort arbeiten, die ein »Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit« leisten können. Werkstätten müssen mit Aufträgen von Firmen Geld für den Betrieb und für das Taschen-Geld der Beschäftigten selbst verdienen. Sie sind also nicht einfach nur »Beschäftigungs-Therapie« oder Betreuung. Sie sind Betriebe. 

Dieser doppelte Auftrag führt zu einem Widerspruch: Wenn Arbeits-Kräfte die Werkstatt verlassen, schafft sie weniger Aufträge. Sie verdient dann weniger Geld. Auch die staatliche Finanzierung hängt meist von der Zahl der Beschäftigten ab. Es gibt also kaum finanzielle Anreize, Menschen in Jobs außerhalb zu bringen. Der Reha-Auftrag und der Auftrag zum Wirtschaftlich-Sein passen nicht zusammen. Auch deshalb verlässt nur etwa eine von 300 Personen das System Werkstatt für eine Anstellung. Für die meisten gilt: Einmal Werkstatt, immer Werkstatt. 

Welche Ideen für Lösungen gibt es?

Aus dem doppelten Auftrag von Werkstätten könnten zwei getrennte Aufträge werden: Entweder wird eine Werkstatt ein Integrations-Fach-Dienst. Also ein Ort, der nur für die Ausbildung, Begleitung und Beratung in der Job-Suche da ist. Sie wird dafür belohnt, wenn sie das gut macht.

Oder eine Werkstatt wird selbst ein inklusiver Arbeits-Platz. Zum Beispiel, indem eine Umstellung zu einem Inklusions-Unternehmen ermöglicht wird. Bei dieser Unternehmens-Art haben mindestens 30 Prozent der Mitarbeitenden eine Behinderung. Der Staat zahlt für ihre Anstellung dauerhaft Geld. Ein Sonder-System dürfen Inklusions-Unternehmen aber auch nicht sein: Die Hälfte der Angestellten muss ohne Behinderung leben. Und alle Mitarbeitenden haben dieselben Rechte: Sie haben also etwa eine Arbeitslosen-Versicherung und bekommen den Mindest-Lohn oder mehr.

2. Problem: Gefangen in der Armut

Menschen mit Behinderungen werden in Werkstätten so behandelt, als würden sie nicht arbeiten. Aber das tun sie. Meist viele Stunden: Das Gesetz sagt, dass Beschäftigte mindestens 35 Wochen-Stunden in der Werkstatt sein sollen. Im Jahr 2023 gab es dafür durchschnittlich 232 Euro Taschen-Geld. Pro Monat.

Das reicht nicht zum Leben. Deshalb bekommen die meisten Beschäftigten Grund-Sicherung oder Erwerbs-Minderungs-Rente. Im Schnitt erhalten sie dann pro Monat insgesamt etwa 1100 Euro. Mit dem Taschen-Geld. Auch wenn sie Vollzeit arbeiten, leben sie also oft in Armut. Mehr Geld zu verdienen ist für viele kaum möglich: Wer zusätzlich arbeitet oder mehr Taschen-Geld bekommt, verliert automatisch einen Teil der Grund-Sicherung. Auch der Wechsel in eine Anstellung ist oft voller Hürden. Der allgemeine Arbeits-Markt ist nicht inklusiv genug. 

Seit Langem fordern Betroffene deshalb »Lohn statt Taschen-Geld«. Bisher ohne Erfolg. Obwohl der fehlende Mindest-Lohn in Werkstätten laut einer Studie im Auftrag des Bundes-Sozial-Ministeriums sogar rechtswidrig ist. Denn Unterstützung bei der Arbeit gibt es auch außerhalb von Werkstätten. Dort behalten Menschen mit Behinderungen trotzdem ihr Recht auf Lohn. Die ungleiche Behandlung in Werkstätten verstößt laut Studie gegen das UN-Behinderten-Rechts-Abkommen, EU-Recht und die deutsche Verfassung.

Welche Ideen für Lösungen gibt es?

Solange es Werkstätten gibt, braucht es eine Lösung für die finanzielle Situation der Beschäftigten. Zum Beispiel mit einem vom Staat geförderten Mindest-Lohn in Werkstätten. Dabei müsste sichergestellt werden, dass Beschäftigte trotzdem wichtige Schutz-Rechte wie die Arbeitsplatz-Garantie nicht verlieren.

Ein anderer Vorschlag ist das Basis-Geld. Es soll so hoch sein wie 70 Prozent vom Durchschnitts-Einkommen in Deutschland. Es würde auch Menschen aus der Armut helfen, die nur wenige Stunden arbeiten können. Aber es wäre weiterhin ein Sonder-System. 

Doch eine Änderung ist wohl gerade unwahrscheinlich: Die Bundes-Regierung arbeitet daran, Sozial-Leistungen zu kürzen, anstatt sie zu verbessern. Die Forderung »Lohn statt Taschengeld« geht dabei unter.

3. Problem: Firmen haben Vorteile, wenn sie Ausgrenzung und Ausbeutung in Werkstätten finanzieren

In Werkstätten wird nicht nur gebastelt. Im Gegenteil. Die meisten Menschen in Deutschland hatten wohl bereits Produkte in der Hand, an denen Werkstatt-Beschäftigte beteiligt waren: etwa Auto-Teile für BMW und Audi, Kinder-Räder für Puky, Werbe-Artikel für Fritz-Kola und Klapp-Kisten für dm.

Für viele Firmen gehören Aufträge an Werkstätten zum Alltag. Sie können Arbeit günstig auslagern, ohne Mindest-Lohn zu zahlen. Außerdem nutzen sie Betriebe, die vom Staat mitfinanziert werden.

Dabei müssten Firmen Menschen mit Behinderungen eigentlich selbst einstellen. Das Gesetz sagt: Fünf Prozent der Angestellten sollen eine Behinderung haben. Also eine von 20 Personen. 

Wer diese Vorgabe nicht erfüllt, muss eine Ausgleichs-Abgabe zahlen: Für jede nicht eingestellte schwer-behinderte Person können das bis zu 815 Euro im Monat sein. Das soll Firmen dazu bringen, inklusiver zu werden. Aber nur zwei von fünf Arbeit-Gebenden erfüllen die Vorgabe.

Das liegt auch daran, dass sich die Vorgabe leicht umgehen lässt. Es gibt Spar-Tricks: Firmen, die Aufträge an Werkstätten vergeben, müssen weniger Ausgleichs-Abgabe zahlen. Bis zur Hälfte der Auftrags-Summe kann angerechnet werden. Bei genug Werkstatt-Aufträgen muss gar keine Abgabe gezahlt werden. Firmen können sich so von der Pflicht zur Inklusion freikaufen. Indem sie das ausgrenzende Werkstatt-System fördern. Zusätzlich ist die Ausgleichs-Abgabe von der Steuer absetzbar. Dadurch verliert sie an Wirkung.

Welche Ideen für Lösungen gibt es?

Vor allem ist die Politik gefragt: Für echte Inklusion und Gleich-Berechtigung muss das UN-Behinderten-Rechts-Abkommen umgesetzt werden. Einzelne Inklusions-Maßnahmen sind nicht genug. Das Bildungs-System und der allgemeine Arbeits-Markt müssen sich grundlegend ändern. Eine Abschaffung der Spar-Tricks bei der Ausgleichs-Abgabe könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein.

Aber schon jetzt wäre mehr möglich, wenn Firmen Inklusion als Verpflichtung statt als »Nettigkeit« begreifen würden. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Anstellung von Menschen mit Behinderungen mit dem »Budget für Arbeit«. Das ist ein Programm vom Staat. Wenn Menschen mit Behinderungen damit angestellt werden, erhalten sie wenigstens Mindest-Lohn. Der Staat übernimmt bis zu drei Viertel vom Gehalt. Dank der Lohn-Förderung kann das sogar günstiger sein als Werkstatt-Aufträge. Das ist also ein Anreiz zur Anstellung.

Aber viele Menschen mit Behinderungen und viele Arbeit-Gebende kennen Angebote wie das Budget für Arbeit nicht. Sie müssten bekannter werden – und einfacher zu erhalten sein.

Denn wer die Werkstatt verlässt, muss Unterstützung erst neu organisieren und oft auf viel verzichten können. Damit Inklusion gelingt, müssen Menschen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt den gleichen Zugang zu Unterstützung haben wie in Werkstätten. Ohne zusätzliche Hürden.

Diesen Text haben wir für das

Magazin Surplus zusammen-gefasst:

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Geschrieben Von

Emilia Garbsch

Redaktion

Lisa Kreutzer

Zeichnung

Lisa-Marie Lehner