Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Medienhaus andererseits GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.andererseits.org

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen größtenteils mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. a) Unvereinbarkeit mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 35/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
  • Wir sind bemüht Inhalte so weit als möglich barrierefrei auszuliefern. Da aber viele Redakteur:innen Inhalte gestalten kann es vorkommen, dass selten Alternativtexte, Überschriftenstrukturen oder andere redaktionelle Inhalte nicht ganz optimal gesetzt werden.
  1. b) Unverhältnismäßige Belastung
  • In seltenen Fällen binden wir Videos auf unserer Website ein. Bei längeren Videos oder Videos bei deren Entwicklung wir nicht oder nur bedingt eingebunden sind würde die Bereitstellung von Untertitel, Transkripten und Audio Beschreibungen zu einem „unverhältnismäßig hohem Aufwand“ führen.
  1. c) Derzeit nicht barrierefreie Applikationen und Anwendungen, welche auf der Website eingebunden, aber vom Wiener Antidiskriminierungsgesetz ausgenommen sind:
  • Inhalte von Dritten deren technische Auslieferung nicht unter unserer Kontrolle unterliegen, wie etwa eingebettete Twitter-, und Instagram Feeds, sowie Anwendung zur Administration und Abwicklung von Zahlungen, etc.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 15.11.2022 erstellt.

Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT

Grundlage des Statements: Selbsttest von verschiedenen Templates der Website.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.11.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf www.andererseits.org Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, unser Webangebot weiter zu verbessern.

  • Per Email an community@andererseits.org

Verantwortlich für diese Seite:

  • Medienhaus andererseits GmbH

Die andererseits-Redaktion wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der andererseits-Redaktion können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.

Redaktionsstatuten

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