Menschen mit Behinderungen finden heute schwerer eine Arbeit als vor 15 Jahren.
Das ist nicht gut.
Denn vor 15 Jahren hat Österreich ein Gesetz gemacht.
Das Gesetz war für die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
In dem Gesetz steht:
Alle Menschen sollen eine Arbeit finden können.
Aber das ist in Österreich noch schwieriger geworden.
Wie kann das sein?
Wir haben recherchiert.
Wir haben mit Menschen gesprochen:
– mit Menschen mit Behinderungen
– und mit Arbeit-Gebern und Arbeit-Geberinnen.
Wir haben Experten und Experteninnen gefragt.
Wir haben mit Politikern und Politikerinnen gesprochen.
Und wir haben eine Liste gelesen.
Die Liste war geheim.
Auf der Liste stehen Firmen und Organisationen in Österreich.
Die Firmen und Organisationen stellen Menschen mit Behinderung ein.
Und die Firmen und Organisationen stellen keine Menschen mit Behinderung ein.
So können wir endlich sehen:
– Welche Chancen haben Menschen mit Behinderung auf dem Arbeits-Markt in Österreich?
– Welche Probleme haben Menschen mit Behinderung auf dem Arbeits-Markt in Österreich?
Wichtige Wörter
Beschäftigungs-Pflicht
In Österreich müssen größere Arbeitgeber·innen Menschen mit Behinderungen anstellen. Das nennt man Beschäftigungs-Pflicht. Sie steht im Behinderten-Einstellungs-Gesetz. Die Beschäftigungs-Pflicht besagt: Eine von 25 Personen in einem Team muss als »begünstigt behindert« gelten. Wenn zum Beispiel 50 Personen in einer Firma arbeiten, muss die Firma zwei begünstigte Behinderte beschäftigen. Dann hat die Firma zwei Pflichtstellen. Nicht wichtig für die Erfüllung der Beschäftigungs-Pflicht ist, wie viele Stunden pro Woche die begünstigten behinderten Menschen arbeiten.
Begünstigte Behinderte
Für die Beschäftigungs-Pflicht zählen nur »begünstigte behinderte« Menschen. In Österreich stellt eine Behörde des Sozial-Ministeriums fest, ob jemand »begünstigt behindert« ist. Voraussetzung ist ein Behinderungs-Grad von mindestens 50 Prozent. Ärzt·innen stellen den Grad der Behinderung fest. Wer als begünstigte·r Behinderte·r anerkannt ist, hat einen höheren Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage und Anrecht auf Förderungen.
Ausgleichstaxe
Unternehmen, die die Beschäftigungs-Pflicht nicht erfüllen, müssen die Ausgleichstaxe bezahlen. Sie beträgt 292 bis 435 Euro pro Pflichtstelle und Monat. Größere Firmen zahlen mehr. Das Geld wird vom Sozial-Ministerium in einem Topf gesammelt: dem Ausgleichstax-Fonds. Es fließt in Projekte, Angebote und Förderungen, die Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt unterstützen. Zum Beispiel werden die Neba-Angebote dadurch finanziert.