Julia Zinsmeister ist Juristin.
Das heißt: Sie kennt sich gut
mit Gesetzen aus.
Sie forscht zu den Rechten
von Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel: Zu dem Recht
von Menschen mit Behinderungen,
Kinder zu bekommen.
Wir haben mit ihr
über dieses Recht gesprochen.
Und darüber,
wie Menschen sich gut
für oder gegen ein Kind entscheiden können.
Ramona Arzberger:
Alle Menschen dürfen entscheiden,
ob sie Kinder bekommen wollen.
Aber manche Menschen sagen:
Menschen mit Behinderungen können das nicht selbst entscheiden.
Warum ist das so?
Julia Zinsmeister:
Viele Menschen denken:
Behinderte Menschen bekommen auch behinderte Kinder.
Und es ist besser,
wenn keine behinderten Kinder geboren werden.
Aber das ist beides falsch
und sehr behinderten-feindlich.
Außerdem glauben viele Menschen: Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
verstehen manche Dinge
nicht so leicht.
Deswegen können sie nicht
so gute Eltern sein.
Aber das ist auch falsch.
Gute Eltern verstehen,
wie ihre Kinder sich fühlen.
Das können alle Menschen lernen.
Chiara Joos:
Was brauchen Menschen,
um sich für oder gegen Kinder zu entscheiden?
Menschen brauchen Infos.
Manche Menschen brauchen Infos
in Leichter Sprache.
Oft sind Infos über Sex,
Schwangerschaft und Kinder nicht
in Leichter Sprache.
Menschen mit Lern-Schwierigkeiten bekommen Infos
dann nur von Berater*innen.
Deswegen haben
Berater*innen viel Macht.
Was sollen Berater*innen beachten, wenn Menschen mit Behinderungen ein Kind bekommen möchten?
Berater*innen dürfen Menschen
nicht drängen,
sich für oder gegen Kinder zu entscheiden.
Zum Beispiel:
Berater*innen sagen
Menschen mit Behinderungen oft,
dass ein Kind sehr anstrengend ist. Aber die Berater*innen sagen Menschen mit Behinderungen
oft nicht:
Es ist sehr schön,
ein Kind beim Großwerden zu begleiten
Wenn jemand keine Kinder will,
kann man eine Sterilisation machen. Eine Sterilisation ist eine Operation. Nach der Operation können Menschen keine Kinder mehr zeugen.
Frauen mit Behinderungen werden
besonders oft sterilisiert.
Sie entscheiden sich nicht immer selbst-bestimmt für diese Operation.
Es gibt im Gesetz
Regeln für Sterilisation.
Können Sie die Regeln erklären?
Im Gesetz steht:
Eine Sterilisation darf
nur gemacht werden,
wenn sich die Person dafür entscheidet.
Früher dachte man,
Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
können das nicht selbst entscheiden.
Aber Entscheiden kann man lernen.
Manchmal sagt ein Gericht:
Eine Person kann das
nicht selbst entscheiden.
Dann schickt das Gericht Sterilisations-Betreuer*innen.
Sie sollen prüfen,
ob die Person
eine Sterilisation möchte.
Warum ist das wichtig?
Vielleicht bekommen Menschen mit Behinderungen sonst Unterstützung von ihren Eltern.
Aber die Eltern haben manchmal eine eigene Meinung darüber,
ob ihre Kinder mit Behinderungen selbst Kinder bekommen sollen. Vielleicht denken die Eltern:
Wir möchten uns nicht um Enkel-Kinder kümmern.
Dann überreden sie ihre Kinder vielleicht dazu,
eine Sterilisation zu machen.
Aber Menschen mit Behinderungen
haben das Recht,
sich selbst für oder
gegen Kinder zu entscheiden.
Wie kann es besser werden?
Die Gesellschaft muss
Menschen mit Behinderungen zutrauen,
dass sie gute Eltern sein können.
Viele Menschen denken unterschiedlich über Frauen mit und ohne Behinderungen.
Viele Menschen glauben:
Nicht-behinderte Frauen
können immer gute Mütter sein.
Und nicht-behinderte Frauen sollen Kinder bekommen.
Aber viele Menschen glauben:
Behinderte Frauen können wahrscheinlich
keine guten Mütter sein.
Und viele Menschen denken
gar nicht darüber nach,
ob Männer gute Väter sein können.
Aber man sollte keinen Unterschied machen zwischen
Frauen und Männern.
Und keinen Unterschied zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen.
Eltern mit Behinderungen müssen Unterstützung bekommen,
wenn sie Unterstützung brauchen.
Auch Eltern ohne Behinderungen
brauchen und bekommen oft Unterstützung.
Fragen von
Chiara Joos
und von
Ramona Arzberger
Fotografiert von
Marie Zahir
In Leichter Sprache von
Constanze Busch
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