Lea Müller hatte lange Streit mit ihrer Krankenkasse. Lea Müller braucht einen Motor für ihren Rollstuhl.
Die Krankenkasse wollte den Motor nicht bezahlen.
Die Krankenkasse hat gesagt:
Die Kosten für den Motor lohnen sich nicht. Ist Geld-Sparen wichtiger als Inklusion?
Dieser Text spielt in Deutschland.
Lea Müller ist 29 Jahre alt. Sie hat verschiedene chronische Krankheiten
und nutzt einen Rollstuhl. Chronisch heißt:
Menschen haben eine Krankheit meistens ihr ganzes Leben lang. Lea Müller heißt eigentlich anders. Sie will ihren echten Namen nicht sagen.
Lea Müller hat von ihrer Krankenkasse einen Rollstuhl bekommen, den man selbst anschiebt. So kann Lea Müller ihre Beweglichkeit trainieren.
Aber manchmal hat sie wenig Kraft.
Dann kann sie den Rollstuhl nicht selbst anschieben.
Deshalb braucht sie auch einen Motor für ihren Rollstuhl. Vor mehr als 2 Jahren hat Lea Müller
einen Antrag für den Motor gestellt. Aber die Krankenkasse hat den Antrag abgelehnt.
Die Krankenkasse hat Lea Müller einen elektrischen Rollstuhl angeboten. Aber bei so einem Rollstuhl ist alles automatisch.
Dann kann Lea Müller nicht mehr selbst den Rollstuhl bewegen. Lea Müller kann sich wegen der Krankheit immer schlechter bewegen. Sie will aktiv sein, solange es noch geht. Sie will selbst entscheiden, wann sie wie viel Unterstützung von dem Motor braucht. Auch Lea Müllers Ärzt*innen sagen: Das ist wichtig für Lea Müller.
Die Krankenkasse findet: Es lohnt sich nicht, dafür mehr Geld auszugeben. Und das Fahren mit diesem Rollstuhl
ist für Lea Müller nicht sicher genug.
In einem Brief von der Krankenkasse steht:
Der beantragte Motor ist „nicht wirtschaftlich“.
„Nicht wirtschaftlich“ heißt: Die Kosten lohnen sich nicht. Deswegen sagt die Krankenkasse: Lea Müller hat keinen Anspruch auf das Hilfs-Mittel.
Das ist Lea Müller.
Viele Briefe von der Krankenkasse
Lea Müller geht es deswegen lange schlecht.
Sie kann sich außerhalb von zuhause nicht selbst-bestimmt bewegen. Die Krankenkasse schickt Lea Müller viele Briefe. In den Briefen steht, warum die Krankenkasse den Motor
nicht bezahlen will.
Die meisten Briefe öffnet ihre Mutter. Denn Lea Müller sagt: Ich bekomme Panik-Attacken, wenn ich Briefe von der Krankenkasse öffne.
Bei einer Panik-Attacke bekommen Menschen plötzlich
große Angst und können oft schlecht atmen.
Besser erstmal ablehnen
Anna Mehlmann ist Anwältin. Sie arbeitet für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Dabei geht es oft um Streit mit Krankenkassen. Anna Mehlmann weiß aus ihrer Arbeit: Oft klappt etwas erst, wenn man Widerspruch einlegt.
Widerspruch einlegen heißt: Jemand will, dass nochmal geprüft und neu entschieden wird. Lea Müller hat Widerspruch eingelegt. Lea Müllers Ärzt*innen haben dann der Krankenkasse geschrieben: Lea Müller braucht diesen Motor für den Rollstuhl.
Die Krankenkasse hat den Widerspruch trotzdem abgelehnt.
Lea Müller hat gegen die Entscheidung der Krankenkasse geklagt. Das heißt: Sie hat sich bei einem Gericht beschwert.
In einem Gericht entscheiden Menschen, was nach dem Gesetz richtig oder falsch ist.
Lea Müller und ihre Krankenkasse haben jeweils Infos
an das Gericht geschickt. Aber noch bevor das Gericht entschieden hat,
hat die Krankenkasse zugegeben:
Lea Müller hat ein Recht auf den Motor. Nach mehr als 2 Jahren Streit bezahlt die Krankenkasse den Motor für den Rollstuhl.
Der Streit mit der Krankenkasse hat Lea Müller belastet.
Ihre Krankheit ist dadurch schlimmer geworden.
Geld sparen ode Teilhabe möglich machen?
Auch der deutsche Bundes-Kanzler Friedrich Merz spricht von hohen Kosten für Menschen mit Behinderungen.
Er hat zum Beispiel gesagt: Es gibt bei der Sozial-Hilfe, Eingliederungs-Hilfe und Pflege zu hohe Kosten. Das heißt: Es ist für den Staat sehr teuer, dass Menschen Unterstützung bekommen.
Friedrich Merz schlägt zum Beispiel vor: Es soll weniger Betreuung für Kinder mit Behinderungen in der Schule geben.
Friedrich Merz ist bei der Partei CDU.
Friedrich Merz sagt: Die Politik wird sich bei den Spar-Maßnahmen an die Vorgaben der UN-Behinderten-Rechts-Konvention halten.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Deutschland hat den Vertrag unterschrieben. In der UN-Behinderten-Rechts-Konvention steht:
Teilhabe ist ein Menschen-Recht.
Aber die geplanten Spar-Maßnahmen machen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schwieriger.
Sie passen nicht zu der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
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